Beschränkung der Verwendung von Biozidprodukten gegen Algen und Moos

September 21, 2020

Eine Modifikation von ORRChim ( RS 814.81 ) verbietet die Verwendung von Anti-Algen- und Anti-Moos-Produkten auf kompakten Oberflächen.

Extrakt:

4 bis .2 Verbote

Es ist verboten, Biozidprodukte gegen Algen und Moos zu verwenden:

beim.
auf Dächern und Terrassen;
b.
an Orten, an denen gelagert wird;
vs.
auf Straßen, Wegen und Plätzen und um sie herum;
d.
auf Böschungen und grünen Streifen entlang von Straßen und Eisenbahnen.

Daher wurden Algimouss oder andere Antischaumprodukte seit Dezember 2020 aus dem Verkauf genommen.

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